Der "Fall des Monats" im Januar 2022 befasst sich mit den Tücken der Rückabwicklung eines KFZ Kaufvertrages.
Die Mandantschaft hatte bei einem Händler im Ruhrgebiet ein KFZ gekauft. Schon nach kurzer Zeit konnte festgestellt werden, dass einige Versprechungen des Verkäufers wohl eher Versprecher waren. So fehlte unter anderem die Sitzheizung, was sich im Herbst des vergangenen Jahres bemerkbar machte.
Es folgte das übliche Bestreiten der Zusicherung und schlussendlich nach konsequentem Nachfassen unsererseits, die Erklärung des Verkäufers, das Auto gegen Zahlung des Kaufpreises doch wieder zurück zu nehmen.
Die Freude der Mandantschaft währte allerdings nur kurz. Wenige Tage vor dem vereinbarten Rückgabetermin musste die Mandantschaft morgens feststellen, dass in der Nacht die gesamte Seite des KFT verkratzt worden ist.
Da dies vor der Übergabe des Fahrzeuges erfolgt ist, die auf Veranlassung des Verkäufers um eine Woche verschoben worden ist, steht die Vermutung im Raum, dass der Verkäufer nicht unbeteiligt an diesem Vandalismusschaden sein könnte, um den Rückzahlungsbetrag zu reduzieren.
Fazit: Schau, trau, wem ....