Im Bank- und Kaptialmarktrecht finden Sie in der nachstehenden Auflistung typische Fälle aus unserer Tätigkeit:
• Prüfung von Kreditverträgen und Anlageprodukten
• Widerruf von Immobilienkrediten
• Kündigung von Bausparverträgen
• Rückforderung von Kreditbearbeitungsgebühren (Bearbeitungsgebühr, Individualbeitrag)
• Prüfung der Berechtigung von Vorfälligkeitsentschädigungen
Das Bank- und Kapitalanlagerecht gehört in den letzten Jahren zum Schwerpunkt unserer anwaltlichen Tätigkeit, insbesondere im Hinblick auf den Widerruf von Immobilienkrediten und Kündigung von Bausparverträgen.
Hier vertreten wir kompetent die Interessen unserer Mandanten, wenn es um die Durchsetzung von Ansprüchen aus fehlerhafter Anlageberatung oder Vermögensverwaltung geht.