Wir unterstützen Sie außergerichtlich im Verkehrsrecht:
• bei Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen nach einem Verkehrsunfall
• innerhalb eines Bußgeldverfahrens (z.B. bei Geschwindigkeitsverstößen, Rotlichtverstößen, Abstandsmessungen, etc.)
• in Verkehrsstrafsachen (Unfallflucht, Trunkenheit im Verkehr, etc.)
• bei der Regulierung von Kasko-Schäden
• bei Verhängung eines Fahrverbots
• bei Entzug der Fahrerlaubnis
• beim Autokauf
Lassen Sie sich beraten, bevor Ihre Schadensersatzansprüche bei einem Unfall von der gegnerischen Versicherung gekürzt werden.
Auch sollten Sie bei Einleitung eines Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahrens unverzüglich einen Anwalt einschalten, damit eine bestmögliche Verteidigung sichergestellt ist.