MietRecht

Im Mietrecht beraten und vertreten wir sowohl Vermieter als auch Mieter, insbesondere bei:

 

• der Erstellung und Überprüfung von Mietverträgen

• Geltendmachung von rückständigen Mietzahlungen

• einer Kündigung des Mietverhältnisses

• der Abwicklung von Kautionszahlungen

 

Wir stellen immer wieder fest, dass Vermieter oder Mieter ihre Rechte und Pflichten im Mietrecht nur unvollständig kennen.

 

Hier können wir Abhilfe schaffen. Daher sprechen Sie uns an!